2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten, dessen Sinn und Zweck es ist, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern (Ärzten, Kliniken, Kranken-kassen u.a.) zu stärken. Neuerungen betreffen vor allem die Aufklärungspflicht über Risiken und Folgen der Behandlung, die Dokumentationspflicht der Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, das Einsichtrecht in die Patientenakte, das Recht auf Schadenersatz bei Behandlungsfehlern und die grundsätzliche Einwilligung des Patienten zur Behandlung. Eine schriftliche Patientenverfügung ist verbindlich zu berücksichtigen. Wie genau wirken sich diese Regelungen in der psychiatrischen Praxis aus?
Referenten: Dr. Heinz Thiele & Herr Stappert