GAST: Dr. Wiebke Nehls Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie sowie Vorsitzende des Ethik-Komitees im Helios Klinikum Emil von Behring – Berlin, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
Therapiebegrenzungen sind eine gängige Praxis in der Palliativversorgung. Der Verzicht auf mögliche Therapieoptionen und die Beendigung bereits begonnener Maßnahmen werden als „Sterben lassen“ bezeichnet und sind – im Einklang mit dem Willen von Patientinnen und Patienten – rechtmäßig und geboten. In bestimmten Konstellationen tritt das Versterben der Patient:innen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen ein. Für Angehörige und Behandelnde sind diese Therapiebegrenzungen mit unmittelbarer Todesfolge mit besonderen ethischen Herausforderungen und emotionalen Belastungen verbunden. Wie lassen sich Therapiebegrenzungen mit Todesfolge in der Palliativversorgung gut begleiten? Welche rechtlichen, ethischen und organisatorischen Aspekte gilt es zu beachten? Und wie können die Angehörigen und die Behandelnden dabei unterstützt werden?