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PTW INFO I Direktstudium Psychotherapie und die Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in

Columbiadamm 10, Turm 9 12101 Berlin - zum Stadtplan
Donnerstag 25.06.2020 - Anfangszeit: 18:30 Uhr
Kategorie: Wissen live
Der Deutsche Bundesrat hat Ende des Jahres 2019 die Reform des Psychotherapeut*innengesetzes endgültig beschlossen, welches am 26. September 2019 im Bundestag verabschiedet wurde. Der für Deutschland neue Ausbildungsweg etabliert ein einschlägiges und spezifisches fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie, welches sich gem. der Bologna-Richtlinien in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium unterteilt und mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Das Psychotherapeutengesetz II tritt am zum Wintersemester 2020/21 in Kraft. Die sich dem Approbationsstudium anschließende Fachkundeausbildung regelt sich nach jeweiligem Länderrecht und wird im Rahmen einer Weiterbildungsordnung (WBO), die die Bundespsychotherapeutenkammer federführend entwickelt, administriert. „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung PiW“ absolvieren sodann als Assistenzpsychotherapeut*innen nicht mehr eine Ausbildung, sondern werden im Rahmen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung im stationären, teilstationären, ambulanten und präventiven Kontexten tarifvertraglich vergütet. Mit der Weiterbildung wird die Fachkunde (im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder neuerdings auch die nun sozialrechtlich anerkannte Systemische Therapie) erworben, der geschützte Berufstitel „Psychotherapeut*in“ kann geführt werden, um sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung KV des Landes in das Arztregister eintragen zu lassen und somit die sozialrechtliche Befugnis zu erhalten und sich bei der KV um eine Zulassung für eine eigenständige Niederlassung als Vertragspsychotherapeut*in in der Gesetzlichen Versorgung zu bemühen.

von: Adrian100

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