Bei uns im Haus gibt es eine regelmäßige Sozialberatung des Deutschen Roten Kreuzes. Immer dienstags zwischen 9 und 15 Uhr können Sie sich beraten lassen ...
... zum Anspruch auf gesetzliche Leistungen (z. B. Wohngeld, SGB II und XII),in materiellen Notlagen durch die Antragstellung von Stiftungsleistungen oder bei der Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten,bei Krankheit und Behinderung (z. B. durch die Beantragung und Beratung zu bzw. von Leistungen, wie Schwerbehinderung, Rente, Reha),bei Mutter-Kind-Kuren und Mütterkuren, sowie Vater-Kind- & Väterkuren und Kuren für pflegende Angehörige,bei psychischer Belastung/Überlastung (keine Psychotherapie),bei Miet- und Energieschulden (inkl. entsprechender Weiterleitung an spezifische Beratungsstellen),bei Schwangerschaft und Geburt, inkl. der damit einhergehenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten (Stiftungsantrag) und Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen, wie z. B. Kindergeld, Elterngeld (anerkannte Schwangerenberatung).