Spare viel Arbeit und vor allem Nerven und sortiere Deine Belege bereits vor der Abgabefrist. Spätestens am letzten Tag wirst Du froh sein, dass alles bereits seine Ordnung hat. Anschaffungen, Handwerkerleistungen, Weiterbildungen und Fachbücher müssen belegt werden. Quittungen sowie Rechnungen sollten daher frühzeitig geordnet werden.
Die Höhe des Nettoeinkommens wird durch die Steuerklasse bestimmt. Wenn sich Deine familiäre Situation ändert, dann solltest Du die Lohnsteuerklasse auf den Prüfstand stellen. Wenn Du alleinstehend bist, dann bist Du immer automatisch in der Steuerklasse 1. Bist Du alleinerziehend, dann kannst Du in die günstigere Steuerklasse 2 wechseln.
Als Ehepaar mit gleichem Einkommen wählst Du die Steuerklasse 4. Verdient ein Partner mehr, dann sollte dieser die Klasse 3 und der andere Partner die Klasse 5 wählen. Ein Wechsel aus der Steuerklasse 1 heraus lohnt sich immer und ist mit einer günstigeren Lohnsteuer verbunden.
Wenn Du im Laufe des Jahres einige berufliche Anschaffungen getätigt hast, dann kannst Du diese als Werbungskosten geltend machen. Als Arbeitnehmer steht Dir sogar ein Pauschalbetrag von 1000 Euro zu, ohne dass Nachweise entrichtet werden. Zu diesen Kosten gehören Aufwendungen für Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren, Bewerbungskosten sowie Reisekosten.
Kursgewinne, Dividenden und Zinseinkünfte sind bis zu einem Gewinn von 801 Euro, bei Verheirateten sogar bis 1602 Euro steuerfrei. Alles darüber muss pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert werden.
Ausgaben vorziehen
Wenn Du bereits absehen kannst, dass Du im nächsten Jahr deutlich niedrigere Einkünfte beziehst, solltest Du bestimmte Ausgaben noch in das aktuelle Geschäftsjahr vorziehen. Vor allem, wenn Du im nächsten Jahr in Elternzeit oder Rente gehst, können Ausgaben nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.
Spenden absetzen
Nicht nur rund um Weihnachten wird gerne gespendet, auch über das Jahr hinweg sind Spenden steuerlich sehr interessant. Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 200 Euro müssen nur einfach nachgewiesen werden, dafür genügt ein Kontoauszug. Bei höheren Spenden benötigst Du eine Zuwendungsbestätigung. Bis zu 20 % davon können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Anträge rechtzeitig stellen
Stelle auch wichtige Anträge bereits frühzeitig: So wird zum Beispiel das Kindergeld seit 2018 rückwirkend nur noch für sechs Monate ausgezahlt. Lass Dir nach der Geburt eines Kindes also nicht mehr zu viel Zeit. Ebenso bekommst Du staatliche Zuschüsse, wenn Du einen Riester Vertrag abgeschlossen hast. Die Zuschüsse musst Du jedoch beantragen, bis zu zwei Jahre rückwirkend ist dies möglich.
Wenn Du besonders hohe Ausgaben hast, zum Beispiel durch einen sehr langen Arbeitsweg oder durch andere Mehraufwendungen, kannst Du Dir beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dadurch profitierst Du von einem höheren monatlichen Nettogehalt. Du musst dann nicht mehr bis zur steuerlichen Erstattung warten. Für den Arbeitsweg können generell 0,30 Euro pro Kilometer abgerechnet werden, maximal 4500 Euro im Jahr.
Ebenso können Arbeitsmittel bis zu einem Betrag von 952 Euro geltend gemacht werden. Weitere Freibeträge sind der Unterhalt für den Ex Lebenspartner, die Kirchensteuer, Ausbildungskosten, Kinderbetreuungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen. Zu Letzterem gehört zum Beispiel ein Ausbildungsfreibetrag, für Kinder über 18 Jahre, die in ihrer Ausbildung sind und auswärts wohnen.
Wenn Du beruflich bedingt umziehen musst, dann kannst Du ebenfalls wertvolle Steuervorteile in Anspruch nehmen. Alle durch den Umzug entstandenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen bereits die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung. Wenn Du einen festen Wohnsitz hast und an einem anderen Ort arbeiten und dort eine Zweitwohnung unterhältst, kann dies als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden.
Statt Zweitwohnungen werden auch Hotels immer anerkannt. Dieser Nebenwohnsitz darf jedoch nicht als Lebensmittelpunkt zählen. Dies solltest Du relativ detailliert dokumentieren. Für den Zweitwohnsitz können pro Monat maximal 1000 Euro geltend gemacht werden.
Wenn Du ohnehin in Zukunft heiraten möchtest, dann solltest Du dies standesamtlich noch bis zum 31. Dezember erledigen. So kannst Du für das gesamte letzte Jahr das Ehegattensplitting beantragen.
Alle Tipps sorgen dafür, dass Deine Steuersumme niedriger wird. Prüfe die Punkte individuell und profitiere dann von einer üppigen Erstattung.
von: Inspiration