Der VDI BV-BB lädt ein: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 30. Oktober 2025 hat der Gesetzgeber nicht nur weitreichende neue planungsrechtliche Befreiungstatbestände geschaffen („Bau-Turbo“), sondern auch beim Lärmschutz eine echte Revolution angestoßen. Das BauGB enthält nun erstmalig eine ausdrückliche Ermächtigung zur Abweichung von den Vorgaben der TA Lärm und ermöglicht den Gemeinden damit vor allem die rechtssichere Umsetzung der sogenannten Innenpegellösung zum Schutz vor Gewerbelärm. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber eine neue Rechtsgrundlage für die Emissionskontingentierung geschaffen und stärkt damit dieses bislang fehleranfällige Instrument zur Lärmkonfliktbewältigung.
Der Vortrag gibt einen praxisorientierten Überblick über dieses neue Lärmschutzregime und beleuchtet dessen Bedeutung für die Planung von Wohnungsbauvorhaben in lärmvorbelasteten Innenstadtlagen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen der Abweichung von der TA Lärm und die konkrete technisch-planerische Ausgestaltung der Innenpegellösung. Dabei werden auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Planungs- und Verwaltungspraxis einbezogen, um aufzuzeigen, welche Aspekte für eine rechtssichere und technisch belastbare Umsetzung besonders zu beachten sind.
Dies ist eine gemeinschaftliche Veranstaltung folgender Arbeitskreise:Akustik, Lärmschutz, Schwingungstechnik (Prof. Dr.-Ing. Thomas Böhme) Bautechnik (Dipl.-Ing. Heidrun Matthäus) Umwelttechnik Berlin (Dipl.-Ing. Peter J. Herger)
Vortragender: Nicolas Artmann, LL.B.
Die Anmeldung erfolgt über den bereitgestellten Link.
Bild: GettyImages_Mantvydas Krikstaponis