Brandsicherheitswache in Berlin: Wann sie Pflicht ist und wer sie stellen darf

Berlin - Berlin
In Berlin regelt § 35 der Betriebs-Verordnung, wann bei einer Veranstaltung eine Brandsicherheitswache dabei sein muss. Die Regel gilt für Versammlungsstätten, also etwa für Säle, Hallen und Clubs, die mehr als 200 Menschen fassen. Pflicht ist die Wache dort bei erhöhter Brandgefahr und immer bei technischen Proben und Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen über 200 Quadratmeter. Stellen darf sie die Berliner Feuerwehr oder der Betreiber mit ausreichend ausgebildeten Selbsthilfekräften. Dafür buchen Betreiber auch Fachdienstleister wie die Brandwache 24/7 in Berlin.

WO DIE REGELN STEHEN

Anders als die meisten Bundesländer hat Berlin keine eigene Versammlungsstättenverordnung. Den Betrieb von Versammlungsstätten regelt die Betriebs-Verordnung, kurz BetrVO. Ihr Abschnitt über Versammlungsstätten beginnt mit § 23 und legt fest, für wen er gilt: für Räume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder zusammen, wenn sie gemeinsame Rettungswege haben. Im Freien gilt er erst für Anlagen mit Szenenfläche und Tribüne ab mehr als 1.000 Besuchern, sofern es keine fliegenden Bauten sind, bei Stadien und Sportanlagen mit Tribünen ab mehr als 5.000.
Für ein kleines Hoffest oder die Lesung im Buchladen greift § 35 also nicht. Das heißt nicht, dass dort nie eine Wache verlangt wird. Auflagen können auch aus der Genehmigung einer Veranstaltung kommen.
Adressat der Pflichten ist der Betreiber der Versammlungsstätte. Veranstalter sind betroffen, wenn der Betreiber diese Aufgaben schriftlich an sie überträgt. Die Verantwortung des Betreibers bleibt dabei bestehen. Wer eine Halle mietet, sollte deshalb zuerst im Mietvertrag nachsehen, wer für die Brandsicherheitswache zuständig ist.

DREI FÄLLE AUS § 35

Der Paragraf unterscheidet drei Situationen:

  • Erhöhte Brandgefahr: Bringt eine Veranstaltung erhöhte Brandgefahren mit sich, muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache stellen.
  • Großbühnen und große Szenenflächen: Bei jeder technischen Probe und jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie auf Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Ihren Anweisungen ist zu folgen.
  • Mehr als 5.000 Besucher: Solche Veranstaltungen müssen rechtzeitig der Behörde angezeigt werden, die für den Rettungsdienst zuständig ist.

Beim zweiten Fall spielt das Programm keine Rolle. Die Größe der Bühne oder Szenenfläche reicht aus, und die Pflicht beginnt schon mit der technischen Probe. Die Anzeige im dritten Fall kommt zur Wache hinzu und ersetzt sie nicht.

WAS ALS ERHÖHTE BRANDGEFAHR GILT

Die Verordnung selbst definiert nicht, wann eine Brandgefahr erhöht ist. In der Praxis geht es meist um Pyrotechnik und Bühnenfeuer, offene Flammen bei Feuershows oder Kerzendekoration, Gasgeräte im Catering, viel brennbare Dekoration aus Stoff und Papier sowie Aufbauarbeiten, bei denen noch geflext oder geschweißt wird. Wer unsicher ist, klärt das am besten früh mit der Berliner Feuerwehr, die in Berlin auch Brandschutzdienststelle ist.
Wer die Wache nur für die Showzeit plant, lässt eine Lücke. Beim Aufbau und besonders beim Abbau liegen Kabel und Verpackung herum, Scheinwerfer sind noch heiß, und es muss schnell gehen. Deshalb gehören diese Stunden mit in die Planung.

FEUERWEHR ODER EIGENE KRÄFTE

§ 35 nennt zwei Wege. Die Brandsicherheitswache kann von der Berliner Feuerwehr gestellt werden oder vom Betreiber selbst. Der Betreiber darf das nur, wenn er über genug Selbsthilfekräfte für den Brandschutz verfügt. Wie viele Kräfte eine Veranstaltung braucht, wird im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr festgelegt.
Eine weitere Pflicht steht im selben Absatz: Der Betreiber muss dafür sorgen, dass für die eingesetzten Kräfte Nachweise über die Ausbildung als Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer vorliegen. Die Behörden können sich diese Nachweise vorlegen lassen. Wer externe Kräfte bucht, fordert die Nachweise deshalb vor der Veranstaltung an und legt sie zu den Unterlagen.

PLANUNG UND EINSATZ

Die Planung beginnt am besten zusammen mit der Genehmigung. Zuerst wird geprüft, ob einer der Fälle aus § 35 vorliegt und ob das Brandschutzkonzept der Location schon Vorgaben macht. Danach folgt die Abstimmung mit der Feuerwehr über Zahl und Standorte der Kräfte. Erst dann wird Personal gebucht.
Am Veranstaltungstag wird die Wache eingewiesen. Vor dem Einlass geht sie die Flächen ab und achtet darauf, dass keine Deko an Scheinwerfern oder Heizstrahlern hängt. Während der Veranstaltung beobachtet sie Bühne und kritische Bereiche und greift bei einem Entstehungsbrand mit dem Feuerlöscher ein. Nach dem Ende bleibt sie, bis keine Zündquelle mehr unbeobachtet ist. Ein Protokoll je Schicht kann später gegenüber Behörden oder Versicherern als Nachweis dienen.

WAS DIE WACHE VOR ORT BRAUCHT

Die Wache braucht einen festen Standplatz mit Blick auf Bühne oder Szenenfläche, eine verlässliche Verbindung zur Veranstaltungsleitung und zur Technik sowie freien Zugang zu Feuerlöschern und, wo vorhanden, Wandhydranten. Sie muss wissen, wo die Rettungswege verlaufen und wie im Ernstfall alarmiert wird. Bei Pyrotechnik gehört der Ablaufplan vorab auf den Tisch: Wann wird gezündet, wo stehen die Effekte, wer gibt frei? Hilfreich ist auch ein kurzer Rundgang mit der Haustechnik, bevor das Publikum kommt. Dann weiß die Wache, wo Brandmelder und Rauchabzug ausgelöst werden und welche Türen im Notfall offen sein müssen.

EIN ANBIETER IN BERLIN

Die Brandwache 24/7 stellt in Berlin Brandsicherheitswachen mit fest angestellten Kräften, die nach DGUV Information 205-023 zu Brandschutzhelfern ausgebildet sind. Ihr Qualitätsmanagement ist von der DEKRA nach ISO 9001 zertifiziert. Das Team ist in allen zwölf Bezirken im Einsatz, je nach Lage innerhalb von zwei bis vier Stunden.

HÄUFIGE FRAGEN

Brauche ich für ein Hoffest eine Brandsicherheitswache?
Nach § 35 BetrVO in der Regel nicht, weil ein Hoffest meist keine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung ist. Eine Wache kann trotzdem als Auflage kommen, etwa bei Feuershows oder Pyrotechnik.

Wer legt fest, wie viele Kräfte nötig sind?
Die Zahl wird für jede Veranstaltung im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr festgelegt. Eine Rolle spielen vor allem die Fläche, die Besucherzahl und das Programm.

Darf die Wache Anweisungen geben?
Ja. Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass ihren Anweisungen zu folgen ist.

Was ändert sich ab 5.000 Besuchern?
Die Veranstaltung muss zusätzlich rechtzeitig der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde angezeigt werden. Wache und Anzeige laufen parallel.

Kurzprofil Brandwache 24/7 GmbH, Handelsregister 130984, Registergericht Frankfurt am Main. Leistungen: Brandwachen, Brandposten und Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen, Baustellen, feuergefährliche Arbeiten und bei Ausfall von Brandmeldeanlagen. In Berlin mit eigenem Team in allen zwölf Bezirken. Qualitätsmanagement DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001. Kontakt Berlin: 030-7543-91386, brandwache247.de

von: Inspiration

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