Die Bedingungen zum Wohnen für SGB-II-Berechtigte werden immer haltloser. Viele zahlen erhebliche Mietbestandteile aus der Regelleistung. Etliche Gesetzesregelungen sind ausgeklagt. Kommunen und Behörden bewegen sich aber oft nicht nach diesen Sozialgerichtsurteilen. Wir wollen fünf Werkstätten mit schwerbehindeten BeraterInnen aus der Selbsthilfe durchführen, um in den SGB-II-Verfahren Mitwirkungspflichten der Jobcenter in Zusammenarbeit mit den Kommunen herauszuarbeiten und bei unwirksamen Verfahren die Rechte der SGB-II-Berechtigten deutlich zu machen. Anschließend sollen Formen politischer, öffentlicher Intervention eruiert und potenzielle Kooperationspartner avisiert werden. Zielgruppen sind (schwerbehinderte) BeraterInnen ab 40 Jahren aus neuen und eingesessenen Erwerbslosen – Selbsthilfe - Initiativen sowie Initiativen für das Wohnen und den Mietenstopp, die nicht so einfach in den Arbeitsmarkt einmünden können. Ziel der Veranstaltungen ist die Unterstützung von Bedürftigen und ihrer MultiplikatorInnen durch die Vermittlung von Wissen, Erfahrungsaustausch zur Selbsthilfe und die gemeinsame Meinungsbildung zu einigen Themen des Wohnens im SGB II. In den Werkstätten sollen inhaltlichen Interventionspunkte eruiert und Ideen und Formen der öffentlichen Interventionen diskutiert werden. Das Zusammenwirken der Initiativen soll verstärkt werden.
2. Veranstaltung: Kostensenkungsverfahren - Verpflichtungen von Jobcentern und Alg-II-Berechtigten § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II (zu „teure" Wohnung, Kostensenkungsverfahren)