Einschränkung: Dauer bis 18:00 Uhr. Anmeldung bei anne.allex@gmx.de erforderlich, nicht mehr als 15 TeilnehmerInnen, auch Deutschsprachige natürlich. Imbiss und Getränke inklusive.
Was mache ich, wenn das Jobcenter mir nicht antwortet? Was ist formal wichtig? Reicht die mündliche Zusage oder muss ich ein Papier verlangen? Die Höhe der Miete wird durch eine kommunale Verordnung bestimmt. In Berlin sind das die Ausführungsvorschriften zum Wohnen Arbeitslosengeld-II – Berechtigte. Laut Gesetz können Schulden der Miete oder bei Energiekosten unter bestimmten Bedingungen ausgeglichen werden. Was hat es mit einer Direktzahlung des Jobcenters an den Vermieter auf sich? Was sind die Schwierigkeiten? Was darf ich als Mieter einer Unterkunft nicht? (Überlassung, Zweckentfremdung, Verhalten außerhalb der Hausordnung) Wenn die Wohnung vom Vermieter gekündigt ist, befinde ich mich in einer schwierigen sozialen Lebenslage. Ich muss mich mit Hilfe einer Beratungsstelle, mit Widerspruch und Klage, mit Hilfe des Sozialamtes und des Jobcenters um die Erhaltung meiner Wohnung bemühen.
Für Spanischsprachige BerlinerInnen mit Deutschkenntnissen
Ort: Chilenische Freundschaftsgesellschaft Salvador Allende e.V.